Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie ergänzende Informationen des Kultusministeriums zur Testpflicht.
Testpflicht:
„mit Schreiben vom 7. April 2021 haben wir Sie über die Umsetzung der Teststrategie an den Schulen sowie über den Wechselunterricht an allen Schulen ab dem 19. April informiert….Wir hatten lhnen zunächst noch mitgeteilt, dass die indirekte Testpflicht nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten soll, in denen die Sieben-Tages-lnzidenz von 100 überschritten ist. Zwischenzeitlich wurde auf der Bundesebene ein Gesetzentwurt zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht...
Deshalb gilt die in dem Schreiben bereits dargestellte Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-lnzidenz von 100, sondern generell.“
- Das bedeutet: es gilt uneingeschränkte Testpflicht unabhängig von den Inzidenzzahlen.
Ausnahmen von der indirekten Testpflicht: