Das Kultusministerium hat die Regelungen zum Tragen von Masken im Schulunterricht angepasst, die Corona-Verordnung Schule sieht jetzt auch eine Lockerung der Maskenpflicht im Freien vor. Außerdem bleibt die außerschulische Nutzung der Schulen möglich. „Wir reagieren auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis“, begründet dies Kultusministerin Eisenmann.