Schulbetrieb ab 19.04.21 + Einverständniserklärung zur Selbsttestung

 

Liebe Eltern,

Ab 19.04.21 dürfen die Schülerinnen und Schüler aller Klassen wieder in die Schule kommen.

Es kommt aber immer nur eine halbe Klasse, damit wir die Abstandsregeln einhalten können.

Das bedeutet, es gibt Wechselunterricht.

Eine Hälfte der Klasse ist in der Schule, die andere Hälfte hat zu Hause zur gleichen Zeit Fernunterricht.

Auch zu Hause müssen die Aufgaben erledigt werden.

 

Nur wenn Sie Ihrem Kind erlauben, dass es sich in der Schule testet und nur wenn der Test negativ ist, kann es im Schulunterricht bleiben.

Wenn kein Einverständnis vorliegt, wird Ihr Kind wieder nach Hause geschickt.

Diese Regelung ist die Vorgabe des Kultusministeriums.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Abstandsregeln und Coronahygieneregeln einhalten muss.

Wenn Ihr Kind die Regeln nicht einhält, besteht die Gefahr einer Ansteckung für Ihr Kind und alle Schüler und Lehrer.

Wenn Ihr Kind die Regeln nicht einhalt, wird es deshalb nach Hause geschickt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Wiedemann

Realschulrektorin

 

Einverständniserklärung Stadt Radolfzell
 
 
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