Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie ergänzende Informationen des Kultusministeriums zur Testpflicht.
Testpflicht:
„mit Schreiben vom 7. April 2021 haben wir Sie über die Umsetzung der Teststrategie an den Schulen sowie über den Wechselunterricht an allen Schulen ab dem 19. April informiert….Wir hatten lhnen zunächst noch mitgeteilt, dass die indirekte Testpflicht nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten soll, in denen die Sieben-Tages-lnzidenz von 100 überschritten ist. Zwischenzeitlich wurde auf der Bundesebene ein Gesetzentwurt zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht...
Deshalb gilt die in dem Schreiben bereits dargestellte Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-lnzidenz von 100, sondern generell.“
- Das bedeutet: es gilt uneingeschränkte Testpflicht unabhängig von den Inzidenzzahlen.
Ausnahmen von der indirekten Testpflicht:
Nach Einschätzung des Sozialministeriums kann nach Bewertung der aktuellen Empfehlungen und Äußerungen des Robert-Koch-lnstituts von einer Testpflicht für … genesene Personen im Schulbetrieb abgesehen werden.
- Sollte Ihr Kind eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben und genesen sein, legen Sie uns einen entsprechenden Nachweis vor.
„Genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte lnfektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der …Befreiung von der Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen.…Genesene Personen sind von der indirekten Testpflicht befreit“
Wechselbetrieb ab dem 19. April 2021
„Ab dem 19. April können alle Jahrgangsstufen in allen Schularten vorrangig in den Wechselunterricht oder in den Präsenzunterricht in dem Umfang zurückkehren, indem die Einhaltung des Abstands und der übrigen Hygienevorgaben sowie die zur Verfügung stehenden Testangebote dies ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Land maximal zwei Testkits pro Schüler und Woche im Präsenzunterricht zur Verfügung stellt.“
Achtung: Das Land wird bei einer Inzidenz von 200 die Notbremse ziehen, was bedeutet, dass am Montag kein Präsenzunterricht stattfinden dürfte. Wir erwarten am Wochenende eine Information des Gesundheitsamtes. Schauen Sie deshalb auch am Wochenende in den Messenger und auf die Homepage.
Notbetreuung:
„Für die Klassen 1 bis 7 wird also wie bisher eine Notbetreuung eingerichtet. Für deren lnanspruchnahme gelten unverändert die bisherigen Voraussetzungen. Auch hier gilt die indirekte Testpflicht‘“ (ohne Einverständnis keine Testung und Betretungsverbot der Schule).
- In den Fernunterrichtsphasen können angemeldete Schüler*innen wie gewohnt in die Notbetreuung kommen.
Hinweis Abschlussprüfung:
„Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen empfehlen wir erneut, dass die Schulen zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umstellen. Für die Abschlussprüfungen gilt ebenso wie für schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen zu beachten ist. Vorgegeben ist zudem das Tragen medizinischer Masken.“
- Am 21.05.2021 findet die Noteneröffnung der Kernfachnoten statt.
Die zwei Klassengruppen kommen zu getrennten Zeiten (Gruppe 1 erste bis zweite Stunde/‘‘ Gruppe 2 vierte bis fünfte Stunde). Die Termine sind so gelegt, dass sich die Schülergruppen nicht begegnen.
- Vor den schriftlichen Prüfungen liegen zwei Wochen Pfingstferien. Es findet also kein Unterricht statt.
- Am Montag 7. Juni findet Fernunterricht statt; Prüfungsbeginn ist Dienstag, 08.06.21
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Wiedemann Realschulrektorin