Schulstart 2021/22 – Coronaverordnung Schulen und Formulare

Liebe Eltern,

das neue Schuljahr steht vor der Tür; ich hoffe Sie und Ihre Familien haben sich gut erholen können und sind weiterhin rundum gesund.

Wie Sie der Presse und den Meldungen des Gesundheitsamtes entnehmen konnten, steigen die Inzidenzzahlen wieder, der Bereich Konstanz liegt bereits bei über 70.

Die Strategie der Politik und des Kultusministeriums hat sich geändert, besonders auch in Bezug auf die Beschulung. „Die Corona Verordnung der Landesregierung wurde zum 16. August 2021 gändert. Die bisherigen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens wurden weitgehend zurückgenommen, an deren Stelle treten Basisschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität“ (Schreiben des KM vom 27. August 2021).

Ab sofort gelten für die Schule folgende Vorgaben:

1) Sämtliche inzidenzabhängige Einschränkungen entfallen. „Für den schulischen Bereich ist es weiterhin das Ziel, Einschränkung des Schulbetriebs, die zu Wechsel oder Fernunterricht führen, soweit möglich zu vermeiden“ ( Schreiben des KM vom 27.08.2021). Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwert in den Wechsel oder Fernunterricht überzugehen ist.

2) Es gilt weiterhin Testpflicht als Grundbedingung für die Teilnahme am Unterricht. Wir werden wie gewohnt montags und donnerstags Tests anbieten, die Schüler testen sich selbst.

3) Ausgenommen von den Tests sind immunisierte Personen; d.h. geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer müssen sich nicht mehr testen. In der Anlage erhalten Sie ein Rückmeldeformular, mit dem Sie uns rückmelden können, ob Ihr Kind zweifach geimpft oder genesen ist und Sie somit keine Testung mehr wünschen. Bitte legen Sie unbedingt einen Nachweis bei. Das kann sein a) eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass eine Infektion bereits durchgemacht wurde oder b) eine Kopie des Impfausweises, aus dem klar zu erkennen ist, dass sich die Bestätigung auf Ihr Kind bezieht.

4) Nachweise, dass das Kind in der Schule getestet ist, entfallen. Alle Schülerinnen und Schüler gelten als getestet und haben somit Zugang ohne Bestätigung der Schule zu Veranstaltungen, Restaurants, Zoos und so weiter. Die Eltern müssen glaubhaft machen, dass sich das Kind in der Schule getestet hat.

5) Es gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht!

Auch wenn die Inzidenzzahlen sinken, gilt dennoch die Maskenpflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht:

a) im Sport Unterricht muss keine Maske getragen werden außer bei der Hilfestellung;

b) im Unterricht mit Gesang und mit Blasinstrumenten; der Abstand muss eingehalten werden, es muss gelüftet werden.

c) bei Zwischen- und Abschlussprüfungen. Klassenarbeiten sind im Schreiben nicht genannt.

d) in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäudes. Alle Ausnahmen gelten unter uneingeschränkter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Sollte sich Ihr Kind nicht an die vorgegebenen Regeln halten, wird es ermahnt. Im Wiederholungsfall oder bei provokantem Verhalten kann keine Beschulung stattfinden.

6) Es gibt folgende Neuerungen, wenn es in der Familie einen positiven Coronafall gibt. Enge Kontaktpersonen sind nicht automatisch absonderungspflichtig. Sollte es in Ihrer Familie einen positiven Fall geben, teilen Sie dies bitte umgehend formlos per Mail der Schulleitung mit unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Ihr Kind muss sich dann an fünf aufeinander folgendenSchultagen testen. Sollte es innerhalb einer Klasse oder Lerngruppe einen positiven Fall geben, gilt, dass diese Schülerinnen und Schüler in der Zeitdauer von fünf Schultagen nur noch im bisherigen Klassenverband beziehungsweise in der bisherigen Lerngruppe unterrichtet werden dürfen.

7) Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m gilt weiterhin. Die Hygienemaßnahmen in der Schule (Einbahnstraßenregelung, Desinfektionsmittel am Eingang müssen genutzt werden, einzelnes Betreten der Toiletten, Reinigung der Klassenräume und Desinfizierung wie vor den Ferien…) gelten uneingeschränkt!

8) Berufspraktika dürfen durchgeführt werden. Dies gilt auch bei der Überschreitung der Inzidenz von 100.

9) Schulmensen dürfen geöffnet sein. Beim Betreten und beim Laufen in der Mensa muss eine Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden. Der Abstand ist einzuhalten. Bitte ermahnen Sie Ihre Kinder, dass Sie nicht die Trinkflaschen und Besteck von ihren Mitschülern nutzen dürfen.

10) Außerunterrichtliche Veranstaltungen, Klassenfahrten… ins Ausland sind bis Juli 2022 komplett untersagt. Außerschulische Veranstaltungen innerhalb von Deutschland, Lerngänge usw. innerhalb von Deutschland dürfen unter Auflage der geltenden Abstands-, Hygiene-, und Testregelungen durchgeführt werden.

11) Das Lüften alle 20 Minuten bleibt weiterhin Vorgabe! Das Land stellt dem Schulträger Gelder zur Verfügung zur Installation von Luftreinigungsfiltern, sofern Unterrichtsräume nicht über ein Fenster belüftet werden können. Bei uns können alle Klassenräume über Fenster belüftet werden!

12) Gesundheitserklärung: Dem Elternbrief liegt ein Formular zur Gesundheitserklärung nach den Ferien bei. Wir möchten Sie bitten, dieses Formular auf alle Fälle auszufüllen, damit wir sichergehen können, dass Ihr Kind nach den Ferien zum Beispiel nach einem Urlaub in einem Risikogebiet die Quarantänezeit eingehalten hat und gesund in die Schule kommt. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Diese Regelungen wurden in den Schulen mit aktueller Wirkung vom 27. August 2021 mitgeteilt. Wir wollten Sie umgehend über die geltenden Regeln informieren! Sollte es weitere Informationen oder Neuerungen geben, werden wir Sie sofort unterrichten.

Wir wünschen Ihren Kindern und uns ein angenehmes und erfolgreiches Schuljahr! Gemeinsam werden wir die Situation auch weiterhin gut bewältigen!

Mit herzlichen Grüßen

Gabriele Wiedemann Realschulrektorin

Formular Wegfall Testpflicht für geimpfte oder genesene Kinder

Gesundheitserklärung

 

 

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