Elternbrief - Alarmstufe ab 17.11.2021

Liebe Eltern,

die Alarmstufe ist ausgerufen. Das Kultusministerium hat über Maskenpflicht und schulische Veranstaltungen informiert.

„Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Masken- pflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut.

Für alle Veranstaltungen gilt zunächst wie bisher, dass ein Hygienekonzept erstellt werden muss und die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen sind.

Veranstaltungen, die in der Schule bzw. auf dem Schulgelände stattfinden- Zutritt für externe Personen:

Bei Veranstaltungen, die in der Schule oder auf dem Schulgelände stattfinden, gilt stufenunabhängig (unabhängig, ob Warnstufe oder Alarmstufe) die 3G-Nachweispflicht, wobei für nicht-immunisierte Personen ein negativer Antigentest genügt. Dies gilt also auch in der Alarmstufe und auch nur für den Zutritt zur Schule.

Es gelten außerdem die schulischen Regeln zur Maskenpflicht, d.h. es müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden.

Die genannten Regelungen zum Zutritt nach 3 G-Regel und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.


Schulische Veranstaltungen, die an einem anderen Veranstaltungsort stattfinden.

Bei schulischen Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, sind die Bestimmungen der CoronaVO zu beachten.

Für den Zutritt bzw. die Teilnahme externer Personen gilt:

a) in der Warnstufe ebenfalls die 3G-Nachweispflicht, wobei in geschlossenen Räumen für nicht-immunisierte Personen die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises besteht; im Freien genügt ein Antigen-Testnachweis,

b) in der Alarmstufe innen wie außen die 2G-Regelung, d.h. der Zutritt bzw. die Teilnahme ist grundsätzlich nur immunisierten Personen gestattet.

Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt in allen Stufen gestattet d.h. sie benötigen in der Warnstufe keinen PCR-Testnachweis und können in der Alarmstufe auch teilnehmen, wenn sie nicht immunisiert sind, da schulisch getestet wird.

Mit freundlichen Grüßen Gabriele Wiedemann Realschulrektorin

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