Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie die aktuelle Information des KM vom 07.12.2021. Zitate aus dem Ministeriums-Schreiben sind kenntlich gemacht.
Test-, Impf-,Genesungsnachweis von Schülern in den Ferien
„Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.
Ziel der Landesregierung ist, Schulen und Kitas offen zu halten. Und wir werden nach derzeitigem Stand auch den Beginn der Weihnachtsferien nicht vorziehen. In einer Pandemiesituation, wie wir sie momentan erleben, kann aber keine Maßnahme kategorisch ausgeschlossen werden“.
Beurlaubung von Schülern zwischen 20.12. – 22.12.21 durch Eltern ist möglich Verpflichtende Erledigung von schulischen Aufgaben auch in der selbst gewählten Isolation
„Für das Wohlbefinden und den Lernerfolg ist es ganz entscheidend, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule Gleichaltrige treffen und mit Lehrkräften im persönlichen Kontakt sein und lernen können. Die engmaschigen Tests in Verbindung mit den umfassenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an unseren Schulen tragen dazu bei, die An- steckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Das Recht auf Bildung wurde auch durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Schulschließungen als Maßnahme der Pandemiebekämpfung gestärkt und hat uns darin bestätigt, dass dieser Bereich in unserer Gesellschaft mit höchster Priorität offengehalten werden muss. Dafür werden wir uns als Kultusministerium weiter mit aller Kraft einsetzen.
Gleichwohl verstehen wir den Wunsch mancher Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen.
Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
1) Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin angezeigt.“ 2 Die Schüler*innen erhalten für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge “und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital).“
3) „ Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
4) Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
5) Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).“
„Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung.“ Sollte ein Impftermin für Ihr Kind in der Unterrichtszeit liegen, entschuldigen Sie Ihren Sohn/ Ihre Tochter schriftlich beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin. Er/sie wird für die Impfung freigestellt.
Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie so zuverlässig Erkrankungen, Testtermine Ihrer Kinder und Quarantänezeiten mitteilen. Nur dadurch konnten und können wir die Zahl der positiven Fälle an der Schule geringhalten.
Wir wünschen Ihnen trotz der nach wie vor besonderen Situation eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit in Ihren Familien.
Mit vorweihnachtlichen Grüßen
Gabriele Wiedemann, Realschulrektorin