Elterninformation - Coronaregeln - Testungen ab 19.03.2022

Liebe Eltern,

gestern Abend kamen neue Informationen des Kultusministeriums.
Ab Montag, 21.03.2022, wird nur noch zweimal pro Woche getestet. Wir testen am Montag und am Donnerstag. Testbefreite Schüler*innen dürfen weiter freiwillig testen.

Weitere Regelungen ab nächster Woche:
• Die Regelungen für Warnstufe und Alarmstufe entfallen.
• Die 5tägige Testung der Klasse/Lerngruppe nach Infektionsfall fällt weg.
• Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
• Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden.
• Sportunterricht kann kontaktarm erfolgen, wenn kein Schüler der Gruppe wegen eines positiven Tests in Absonderung ist.
• Musikunterricht mit Blasinstrumenten und Gesang kann stattfinden, wenn der Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten wird. Ansonsten gilt für den Gesang Maskenpflicht.

Regelungen der Testbefreiung – Auszug aus den FAQs des Kultusministeriums.

Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen mit….
• zwei Impfungen + Booster
• genesen + zwei Impfungen (Reihenfolge egal)
• zwei Impfungen – nach der letzten Impfung müssen mindesten 15 Tage und längstens 90 Tage vergangen sein
• genesen ohne Impfung – Erkrankung muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage vergangen sein

Regeln zur Absonderung und Quarantäne
„Eine zeitlich nicht beschränkte Ausnahme von der Quarantänepflicht und damit auch von der Testpflicht setzt also drei Ereignisse, z.B.
• drei Impfungen oder
• einen positiven Antikörpertest und zwei Impfungen voraus.
Ansonsten, also bei weniger als zwei maßgeblichen Ereignissen, ist die Quarantänebefreiung auf 90 Tage beschränkt.

Ist das letzte Ereignis, das für die Quarantänebefreiung maßgeblich ist, ein positiver Erregernachweis oder ein positiver PCR-Test, beginnt die Quarantänebefreiung erst ab dem 28. Tag nach der Probeentnahme.“

Da die Inzidenzen noch nie so hoch waren und die Testungstage verringert werden, achten Sie bitte besonders auf Erkältungssymptome bei Ihren Kindern bzw. in Ihrer Familie und informieren Sie uns im Verdachts- oder Infektionsfall, damit die Infektionszahlen in den Klassen nicht hochschnellen.

Bedenken Sie bitte, dass auch Genesene und Geimpfte die Krankheit übertragen können. Deshalb bitten wir auch weiterhin um Vorsicht. Bitte geben Sie Ihren Kindern die entsprechenden Nachweise (genesen, letzter positiver PCr-Tests am… ) mit, wenn sich Ihr Kind nicht testen soll. Die Möglichkeit zu testen gilt aber weiterhin, wie oben schon genannt.
Jetzt hoffen wir auf wärmere Temperaturen, zukünftig wenig gefährdende Corona-Varianten und eine Erleichterung der Situation.

Besten Dank und herzliche Grüße

Gabriele Wiedemann
Realschulrektorin

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