Liebe Eltern,
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird laut Kultusministerium Folgendes gelten: (Zitate sind kenntlich gemacht, schulinterne Kommentare sind gelb gekennzeichnet.)
Maskenpflicht entfällt
„Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.“
Liebe Eltern, die Maskenpflicht entfällt in einer Zeit mit enormen Inzidenzen. Omikronverbreitet sich schnell. Mit neuen Virusvarianten ist zu rechnen.
Unser aller Ziel muss sein, dass die Klassen in Präsenz bleiben! Bitte überdenken Sie gut, ob Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter komplett ohne Maske in die Schule schicken. Vielleicht wäre auch eine dünnere Masken eine Lösung??
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
„Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag zu testen.“
Wer zweimal geimpft, geboostert oder genesen (ab dem 28ten und nicht länger als 90 Tage her), muss sich nicht testen, kann sich aber testen. Testverweigerer haben Zugangsverbot.
„Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.“
Wir verfahren wie bisher. Die Brücken sind in beide Richtungen begehbar, die Treppen- und WC-Regelung bleibt. Die Abstandsregeln im Gebäude sind einzuhalten.
Musikunterricht/Sportunterricht:
„Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.“ Die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Vorgehen bei Coronainfektionen:
„Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.“
Egal, ob in der Familie oder in der Schule ein Fall auftritt, keiner muss mehr als Kontaktperson in Absonderung gehen.
Schulische Veranstaltungen
„Die Corona-Verordnung sieht ab dem 3. April 2022 bei Veranstaltungen keine Einschränkungen mehr vor. Dementsprechend ist bei Schulveranstaltungen nur noch zu beachten, dass in der Schule bzw. auf dem Schulgelände ein Zutrittsverbot für nicht quarantänebefreite Personen gilt, die keinen negativen Testnachweis vorlegen.“
Prüfungsräume
„Vorbehaltlich der Entwicklungen in den nächsten Wochen, können die diesjährigen Abschlussprüfungen nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch die räumliche Trennung von immunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern nicht mehr erforderlich sein wird.“
Liebe Eltern,
bitte informieren Sie uns weiterhin, wenn Ihr Kind positiv ist. Wir müssen immer noch die Zahlen erfassen, wie viele Erkrankungen es in der Schule gibt. Diese anonymen Zahlen müssen wir an das Regierungspräsidium melden. Außerdem ist diese Meldung eine Hilfe für Schüler, Eltern und Lehrer bei der Entscheidung, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
Ein ganz großes Dankeschön, dass Sie uns bei der Meldung der positiven Fälle immer unterstützt haben und mit uns an einem Strang ziehen!
Herzliche Grüße
Gabriele Wiedemann Realschulrektorin