Ferienplan der Radolfzeller Schulen

Angegeben sind jeweils die ersten und die letzten freien Tage der Ferien. 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

2022/2023

Sommerferien

Do. 28.07.22 - So.11.09.22

Herbstferien

Sa. 29.10.22 – So.06.11.22

Weihnachtsferien

Mi. 21.12.22 – So. 08-01.23 

Fastnachtsferien

Fr. 17.02.23 – Mi. 22.02.23

Osterferien

Sa. 01.04.23 – So.16.04.23

Pfingstferien

Sa. 27.05.23 – So. 11.06.23

Sommerferien

Do. 27.07.23 – So. 10.09.23

Bewegliche Ferientage bzw. unterrichtsfreie Tage

Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen dieses  Schuljahr zur Verfügung. Diese werden  für die Fastnachtsferien und für die drei

Tage vor Gründonnerstag, sowie den

Brückentag (Fr. 19.05.23) verwendet. 

           

                                                                                   

2023/2024

Sommerferien

Do.27.07.23 – So 10.09.23

Herbstferien

Sa. 28.10.23 – So.05.11.23

Weihnachtsferien

Sa. 23.12.23 – So.07.01.24

Fastnachtsferien

Fr. 09.02.24 – So. 18.02.24

Osterferien

Sa. 23.03.24 – So.07.04.24

Pfingstferien

Sa. 18.05.24 – So.02.06.24

Sommerferien

Do. 25.07.24 – So.08.09.24

Bewegliche Ferientage bzw. unterrichtsfreie Tage

Fünf bewegliche Ferientage und drei unterrichtsfreie Tage stehen dieses Jahr zur Verfügung. Diese werden für den Brückentag (02.10.23), für die Fastnachtsferien und den Brückentag (10.05.2024) verwendet. 

Alle Angaben ohne Gewähr

Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung).  Unterrichtsfreistellungen, die über die Ferienzeiten hinausgehen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in § 4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsfreistellungen aus Gründen einer besseren

Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsordnung können mit Bußgeld geahndet werden.

gez. Norbert Schaible/Mai 2021 

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